Beitragsanpassung zum 01.01.2020

Schon vor über zwei Jahren hatte der Vorstand beschlossen, die Beiträge an die neuen Vorgaben des Landessportbundes anzupassen, um auch zukünftig in den Genuss von Fördermitteln aus entsprechenden Töpfen zu kommen. Dabei wurden die Beiträge in zwei Stufen, nämlich zum 01.01.2018 und nunmehr zum 01.01.2020 entsprechend auf den geforderten Mindestbeitrag erhöht.

Die Beitragsanpassungen werden dabei grundsätzlich für die Mitglieder, die einen entsprechenden Lastschrifteinzug erteilt haben, automatisch vorgenommen.

Eine Übersicht über die ab dem 01.01.2020 geltenden Beiträge finden sie hier.