Anpassung der Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2018

 

Werte Sportfreunde,

die Erhebung der Mindestmitgliedsbeiträge ist Voraussetzung für den Erhalt von Zuschüssen. Letztmalig hatten wir aufgrund dieser Forderung durch den Landessportbund unsere Mitgliedsbeiträge zum 01.01.2005 angepasst.
Der Landessportbund hat nunmehr nach 12 Jahren beschlossen, die Mindestmitgliedsbeiträge in zwei Stufen anzuheben. Dem folgend mussten wir in der Jahreshauptversammlung vom 17.03.2017 eine Anhebung wie folgt beschließen:

 

 

 

 

Aus Sicht des Vorstandes ist es zwar bedauerlich, die bislang moderaten Beitragszahlungen nach oben korrigieren zu müssen. Dennoch war diese Entscheidung alternativlos, da der Verein auf verschiedene Zuschüsse angewiesen ist und hierauf zukünftig auch nicht verzichten kann.
Weiterhin sind wir bestrebt, über die Mindestmitgliedsbeiträge hinaus, den finanziellen Aufwand für unser Vereinsleben anderweitig, beispielsweise durch Veranstaltungen, sicherzustellen und haben daher den Beschluss auf Anhebung der Beiträge auf das vom Sportbund vorgegebene Mindestmaß beschränkt.

Im Namen des Vorstandes bitte ich mit diesem Schreiben um Verständnis. Wir würden uns sehr freuen, wenn Du/Sie auch weiterhin dem TuS als Mitglied treu bleiben!

Unser Beitragskassierer Jürgen Richter wird – Ihr Einverständnis vorausgesetzt – die entsprechenden Beitragsabbuchungen jeweils umstellen. Sollten Sie ausnahmsweise noch Selbstzahler sein, bitte ich den Dauerauftrag o.ä, entsprechend anzupassen.

Mir bleibt für heute, mich bei Euch/Ihnen für das Engagement in unserem Verein herzlichst zu bedanken.

 

Mit Sportgruß

Karlheinz Weidmann
– Vorsitzender –